Autoversicherungsverträge enden im Normalfall am 31. Dezember jeden Jahres. Der Versicherte kann also zum 1. Januar seine Versicherungsgesellschaft wechseln. Dabei ist einiges zu beachten.
Wer sich ein neues Auto kauft, muss eine Kfz-Versicherung wechseln oder neu abschließen. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Kfz-Haftpflichtversicherung. Wer sein Fahrzeug darüber hinaus gegen selbst verschuldete Schäden sowie Einbruch, Diebstahl, Feuer und Ähnliches absichern möchte, benötigt eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung. Der Neuabschluss einer Autoversicherung ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Da die Tarife der Anbieter stark voneinander abweichen, sollte ein Vergleich der einzelnen Versicherungen im Vorfeld vorgenommen werden. Ist die Entscheidung für eine Gesellschaft gefallen, muss der Antrag auf die Autoversicherung ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Versicherungsgesellschaft erstellt nun eine elektronische Versicherungsbestätigung, die seit geraumer Zeit die ehemals verwendete Doppelkarte ersetzt. Die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung bekommt der Autobesitzer mitgeteilt und kann damit sein Kraftfahrzeug zulassen.
Aktuelle Autoversicherungen enden in der Regel immer zum Ende des laufenden Jahres. Für den Autobesitzer ist es sinnvoll, sich im Herbst nach den Angeboten auf dem Markt umzusehen. Die Prämien der einzelnen Anbieter weichen stark voneinander ab und der Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft kann bares Geld wert sein. Häufig trauen sich die Versicherten aber an einen solchen Wechsel nicht heran, weil sie nicht wissen, was sie alles zu beachten haben.
Der Wechsel der Autoversicherung ist aber einfacher als man denkt. Wenn sich herausstellt, dass man das eigene Auto bei einer anderen Gesellschaft preiswerter versichern kann, muss die Kündigung für die laufende Versicherung bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein, damit sie zum 31. Dezember wirksam wird. Der Antrag für die neue Versicherung muss mit dem Beginn 1. Januar 0.00 Uhr versehen sein. Da die Autoversicherungen in Deutschland alle mit einer elektronischen Versicherungsbestätigung arbeiten, werden die relevanten Daten über den Wechsel elektronisch direkt an die zuständige Zulassungsstelle übermittelt. Der Versicherte muss sich nicht weiter darum kümmern. Der Wechsel geht für ihn also völlig unbemerkt und ohne weiteren Aufwand vonstatten.
09. Juli