Möglichkeiten für Zuschüsse für Auszubildende

Beginnt ein Jugendlicher eine Ausbildung, so erhält er nach dem Gesetz eine Ausbildungsvergütung. Reicht diese nicht aus, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, so gibt es die Möglichkeit, Zuschüsse zu beantragen.

Finanzielle Zuschüsse zur Ausbildung gibt es in verschiedenen Formen. Dazu gehört die Berufsausbildungsbeihilfe, das staatliche Kindergeld und Wohngeld. Während der Ausbildung sind die Eltern für den Lebensunterhalt des Auszubildenden (mit) zuständig. Das heißt, ist die Vergütung der Ausbildung zu gering, müssen die Eltern dem Auszubildenden bei entsprechendem Einkommen sogenannten Unterhalt zahlen. Dieser kann auch gerichtlich eingeklagt werden.

Berufsausbildungsbeihilfe wird Jugendlichen, die sich in der Berufsausbildung oder in einer berufsvorbereitenden Maßnahme befinden, gewährt. Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Bei der Berechnung der Höhe sind die Höhe der Ausbildungsvergütung und das Einkommen der Eltern maßgeblich. Entscheidend ist auch, wo der Jugendliche während seiner Ausbildung wohnt. Ist bereits eine eigene Wohnung vorhanden oder erfordert die Ausbildung eine Wohnung am Ausbildungsort, so fließen diese Kosten ebenfalls in die Berechnung ein. Zu beachten ist hierbei, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Wohngeld beantragt werden kann. Zuschüsse für Auszubildende werden gewährt, wenn die Bedürftigkeit des Auszubildenden nachgewiesen wird.

Kindergeld wird dem Jugendlichen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt. Während der Ausbildung steht es dem Auszubildenden zu, wenn er nicht mehr bei seinen Eltern wohnt.